Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Kommunale Ehrungen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner
    Frau N. N.
    1.08
    +49 4131 309-3107
    +49 4131 309-3672
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Ort auswählen
    Adresse

    01 Büro der Oberbürgermeisterin

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    Öffnungszeitenmontags bis donnerstags 08:00-17:00 Uhr
    freitags 08:00-15:00 Uhr
    Parkplätze
    Parkplatz: Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Frauenparkplatz: Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Fahrplanauskunft