Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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Adresse
01 Büro der Oberbürgermeisterin
Adresse
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg
Öffnungszeitenmontags bis donnerstags 08:00-17:00 Uhr
freitags 08:00-15:00 Uhr
freitags 08:00-15:00 Uhr
Parkplätze
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 508
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 3
Frauenparkplatz: Am Rathaus
FahrplanauskunftAnzahl: 21