Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: 7,50 Euro
Gebühr: 7,50 Euro
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 15,00 Euro
Gebühr: 15,00 Euro
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 70,00 Euro
Gebühr: 70,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ort auswählen
Adresse
Hansestadt Lüneburg - Bereich 333 Standesamt
Adresse
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg
ÖffnungszeitenMontags 8 bis 12 Uhr und 14 bis15:30 Uhr
Dienstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
Mittwochs keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
Freitags 8 bis 12 Uhr
Dienstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
Mittwochs keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
Freitags 8 bis 12 Uhr
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