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    Geburtsurkunde Ausstellung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    Gebühr: 7,50 Euro
    Ausstellung der Urkunde
    Gebühr: 15,00 Euro
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
    Gebühr: 70,00 Euro
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 333 Standesamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags 8 bis 12 Uhr und 14 bis15:30 Uhr
    Dienstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
    Mittwochs keine telefonische Erreichbarkeit
    Donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
    Freitags 8 bis 12 Uhr