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    Blindenhilfe beantragen

    Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Die Blindenhilfe soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen.

    Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben.

    Blindenhilfe wird nur gewährt, wenn das Ihnen zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen nicht ausreicht.

    Wenn Sie berechtigt sind Blindenhilfe zu erhalten, hängt die Höhe der Leistung davon ab, ob Sie sich in einer stationären Einrichtung (z. B. Altenheim oder Pflegeheim) befinden oder nicht.

    Bestimmte Leistungen, insbesondere Leistungen wie Landesblindengeld und Leistungen bei häuslicher Pflege aus der Pflegeversicherung, werden ganz oder teilweise auf die Blindenhilfe angerechnet. In diesen Fällen würde sich die Blindenhilfe verringern.

    Blindenhilfe wird ab dem 18. Lebensjahr zurzeit (Stand 01.07.2022) maximal in Höhe von 806,40 Euro monatlich gezahlt (vor dem 18. Lebensjahr zurzeit maximal in Höhe von 403,89 Euro monatlich). Eine Anpassung erfolgt jeweils zum Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.

    Teaser

    Wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch die Blindenhilfe finanziell unterstützt werden.

    Verfahrensablauf
    • Sie wenden sich an die örtlich zuständige Behörde und beantragen die Leistung Blindenhilfe (Sozialhilfeantrag Hilfe in anderen Lebenslagen)
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und wird bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen auf Sie zukommen.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die Behörde Ihren Anspruch auf Blindenhilfe.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
    Voraussetzungen
    • Bei Ihnen muss durch ein Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) das Merkzeichen Bl (blind) festgestellt worden sein.
    • Es ist Ihnen und ggf. bestimmten weiteren Personen, wie z. B. dem Ehegatten, nicht zuzumuten, dass Sie die blindheitsbedingen Mehraufwendungen aus eigenen Mitteln aufbringen.
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    -Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid mit Merkzeichen Bl.

    - ggf. Vollmacht oder Betreuungsnachweis

    - ggf. Bescheinigung der Meldebehörde zum berechtigten Aufenthalt, sofern Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben

    Nachweise zu den in dem Antrag gemachten Angaben: In dem Antrag auf Blindenhilfe sind zahlreiche Angaben zu machen. Dort muss z. B. Auskunft gegeben werden zu Ihrer Person, zur Wohnsituation, zur finanziellen Situation, zur Kranken- und Pflegeversicherung oder ob ein Pflegegrad festgestellt wurde. Je nachdem, welche Angaben von Ihnen zu machen sind, sind von Ihnen dazu entsprechende Nachweise beizufügen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass die Blindenhilfe frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag auf Blindenhilfe gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    - Klage

    Was sollte ich noch wissen?

    Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

    Weitere Leistungen für Blinde können im Rahmen der Regelungen des Bundeslandes, in dem Sie wohnen gewährt werden.

    Fachlich freigegeben am
    19.07.2022
    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen

    Adresse

    Neue Sülze 31

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenSeit dem 1. Dezember 2022 werden nur noch Telefonsprechzeiten durchgeführt. Die persönliche Vorsprache ist nur noch bei dringendem Bedarf mit Terminvereinbarung möglich.

    Telefonsprechzeiten:
    montags 9 bis 11 Uhr
    mittwochs 10 bis 12 Uhr
    donnerstags 14 bis 16 Uhr
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft