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    Erschließungsbestätigung

    Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner
    Frau N. N.
    Städtebauliche- u. Erschließungsverträge
    22
    +494131 309-3409
    +494131 309-3539
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - 06 Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags bis freitags 08:30 - 12:00 Uhr
    sowie nach telefonischer Vereinbarung
    Parkplätze
    Behindertenparkplatz:

    Anzahl: 3

    Frauenparkplatz:

    Anzahl: 21

    Parkplatz:

    Anzahl: 508

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    Anzahl: 3

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    Anzahl: 508

    Frauenparkplatz:

    Anzahl: 21

    Fahrplanauskunft