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    Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    • Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
    • Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
    Teaser

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.

    Verfahrensablauf
    • Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde
    • Registrierung der Unterlagen
    • Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
    • Prüfung der Unterlagen
    • Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
    • Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin
    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner
    Frau Marion Böhling
    Westliche Altstadt u. Senkungsbeauftragte
    2.14
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Frau Claudia Liebig
    Südliches Stadtgebiet
    2.06
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Herr Oliver Menges
    Nordwestliches Stadtgebiet
    2.07
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Herr Martin Steinke
    Nord-Östliches Stadtgebiet
    2.02
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Frau Heike Wieckhorst
    Nördliches Stadtgebiet
    2.03
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Voraussetzungen
    • das zu teilende Vorhaben muss bauaufsichtlich genehmigt sein
    • die beabsichtigte Teilung muss dem Bauplanungsrecht entsprechen
    • das Teileigentum muss im bauplanungsrechtlichen Sinne abgeschlossen sein
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
    • Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
    • Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
    • Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
    Welche Gebühren fallen an?

    Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.

    Welche Fristen muss ich beachten?
    • keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
    • durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen

    Rechtsbehelf

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

    Ort auswählen
    Adresse

    Bereich 63 Bauaufsicht, Denkmalpflege

    Adresse

    Neue Sülze 35

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags bis freitags 08:30-12:00 Uhr
    sowie nach telefonischer Vereinbarung
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Fahrplanauskunft