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    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
    Welche Gebühren fallen an?
    Bei Verlustmeldung
    Gebühr: gebührenfrei
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg