Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Wohngeld erstmalig beantragen

    Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

    Verfahrensablauf

    In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

    Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

    Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner
    Frau Ilona Hermann-Meyer
    304
    +494131 309-3760
    +494131 309-553760
    Frau Kunert
    303
    +494131 309-3748
    +494131 309-3742
    Herr Meyer
    314
    +494131 309-3759
    +494131 309-553759
    Frau Nabel
    314
    +494131 309-3922
    +494131 309-553922
    Frau Alice Schmidt
    304
    +494131 309-3358
    +49 4131 309-3742
    Frau Senneke
    313
    +494131 309-3757
    +494131 309-553758
    Voraussetzungen
    • Sie sind Mieterin oder Mieter
      • Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
    • Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
      • Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Was sollte ich noch wissen?

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

    Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
    Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
    BMWSB - Wohngeld
    BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen

    Adresse

    Neue Sülze 31

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenSeit dem 1. Dezember 2022 werden nur noch Telefonsprechzeiten durchgeführt. Die persönliche Vorsprache ist nur noch bei dringendem Bedarf mit Terminvereinbarung möglich.

    Telefonsprechzeiten:
    montags 9 bis 11 Uhr
    mittwochs 10 bis 12 Uhr
    donnerstags 14 bis 16 Uhr
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft