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    Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

    Ansprechpartner
    Frau Ilona Hermann-Meyer
    304
    +494131 309-3760
    +494131 309-553760
    Frau Kunert
    303
    +494131 309-3748
    +494131 309-3742
    Herr Meyer
    314
    +494131 309-3759
    +494131 309-553759
    Frau Nabel
    314
    +494131 309-3922
    +494131 309-553922
    Frau Alice Schmidt
    304
    +494131 309-3358
    +49 4131 309-3742
    Frau Senneke
    313
    +494131 309-3757
    +494131 309-553758
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen

    Adresse

    Neue Sülze 31

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenSeit dem 1. Dezember 2022 werden nur noch Telefonsprechzeiten durchgeführt. Die persönliche Vorsprache ist nur noch bei dringendem Bedarf mit Terminvereinbarung möglich.

    Telefonsprechzeiten:
    montags 9 bis 11 Uhr
    mittwochs 10 bis 12 Uhr
    donnerstags 14 bis 16 Uhr
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft