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    Wahlen

    Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

    Informationen rund um Wahlen
    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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    35 Wahlen

    ÖffnungszeitenMontags 8 bis 12 Uhr und 14 bis15:30 Uhr
    Dienstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
    Mittwochs keine telefonische Erreichbarkeit
    Donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
    Freitags 8 bis 12 Uhr