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    Unterhaltsvorschuss beantragen

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für allein Erziehende. Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Die zuständige Stelle tritt zunächst in Vorlage.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Übersicht der Unterhaltsvorschuss-Stellen in Niedersachsen
    Ansprechpartner
    Herr Dennis Anderke
    1.08
    +494131 309-3730
    +49 4131 309-3729
    Frau Corinna Beusch
    1.13
    +494131 309-3728
    +494131 309-3729
    Frau Lucia Holtz
    1.19
    +494131 309-3738
    +49 4131 309-3729
    Frau Nelly Krause
    1.18
    +494131 309-3743
    +494131 309-3729
    Frau Haidja Linne
    1.19
    +494131 309-3762
    04131 309-553762
    Herr Harald Mertens
    1.09
    +494131 309-3726
    +494131 309-3729
    Frau Marina Müller
    1.18
    +494131 309-3708
    +494131 309-3765
    Herr N. N.
    1.08
    +494131 309-3734
    04131 309-3729
    Voraussetzungen
    • das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
    • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist ledig, verwitwet oder geschieden oder lebt von seinem Ehegatten dauernd getrennt
    • der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt bzw. das Kind erhält nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine ausreichenden Waisenbezüge

    Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben ebenfalls unter den o.a. Voraussetzungen einen Anspruch, wenn

    • das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
    • der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt.
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
    • Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
    • ggf. Scheidungsurteil
    • ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtanwalt
    • ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
    • ggf. Beschluss oder Urkunde über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
    • Einkunftsnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
    • für Kinder ab 15 Jahre, die keine allgemein bildende Schule mehr besuchen, außerdem Einkommensnachweise (Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag, Gehaltsbescheinigungen, Nachweise über Einkommen aus Vermögen o.ä.)
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

    Anträge / Formulare

    Unterhaltsvorschuss muss schriftlich vom allein erziehenden Elternteil beantragt werden.
    Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auf Ihren Computer herunterladen und an Ihrem PC ausfüllen. Den unterschriebenen Antrag können Sie dann an die zuständige Stelle schicken. Für Kinder ab 12 Jahre ist zusätzlich das Ergänzungsblatt auszufüllen und zusammen mit dem unterschriebenen Merkblatt dem Antrag beizufügen.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    Öffnungszeitennur nach telefonischer Vereinbarung
    Parkplätze
    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft