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    Umweltverträglichkeitsprüfung

    Für eine Vielzahl von Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen z. B. Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen bzw. -anlagen oder Intensivtierhaltung.

    In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

    Bei der UVP muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.

    Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient ("Huckepack-Verfahren").
     

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der für die jeweilige Zulassung des Vorhabens zuständigen Stelle.

    Ansprechpartner
    Frau N. N.
    D21
    +49 4131 309-3408
    +49 4131 309-3448
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Was sollte ich noch wissen?
    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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    Bereich 31 Umwelt

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    Bei der Ratsmühle 17a

    21335 Lüneburg

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