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    Sozialhilfe

    Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

    Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

    Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

    • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
    • als Sachleistung,
    • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
    • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

    Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.

    Die Sozialhilfeansprüche gliedern sich in sechs Unterbereiche:

    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Hilfen zur Gesundheit
    • Hilfe zur Pflege
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Hilfe in anderen Lebenslagen
    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner
    Herr Loi
    3
    +494131 309-3327
    +494131 309-3706
    Herr N. N.
    5
    +494131 309-3319
    +494131 309-3590
    Frau N. N.
    4
    +494131 309-3706
    +494131 309-3590
    Herr N. N.
    13
    +494131 309-3657
    +494131 309-3706
    Frau Rüdebusch
    18
    +494131 309-3308
    +49 4131 309-3706
    Frau Seyfried
    15
    +494131 309-3373
    +494131 309-3706
    Herr Stieg
    4
    +494131 309-3313
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Hilfen setzen – mit Ausnahme der antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen

    Adresse

    Neue Sülze 31

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenSeit dem 1. Dezember 2022 werden nur noch Telefonsprechzeiten durchgeführt. Die persönliche Vorsprache ist nur noch bei dringendem Bedarf mit Terminvereinbarung möglich.

    Telefonsprechzeiten:
    montags 9 bis 11 Uhr
    mittwochs 10 bis 12 Uhr
    donnerstags 14 bis 16 Uhr
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft