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    Schulverweigerung

    Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.

    Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

    Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.

    Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 53 Bildung und Betreuung

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr und nach Absprache. Donnerstags geschlossen.
    Parkplätze
    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathause

    Anzahl: 3

    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

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