Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
in Lüneburg sofern vorhanden, bitte den aktuellen Parkausweis für Behinderte mitbringen
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Wenn Sie noch im Besitz eines Parkausweises für Behinderte sind, bringen Sie diesen bitte bei der Antragsstellung mit.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg