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    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ergänzung zu Welche Unterlagen werden benötigt?

    in Lüneburg sofern vorhanden, bitte den aktuellen Parkausweis für Behinderte mitbringen

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Anträge / Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Ergänzung zu Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie noch im Besitz eines Parkausweises für Behinderte sind, bringen Sie diesen bitte bei der Antragsstellung mit.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg