Bewohnerparkausweis Erteilung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
In der Hansestadt Lüneburg reicht der Nebenwohnsitz als Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis nicht aus.
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
In der Hansestadt Lüneburg benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief) nicht.
Bei der Verlängerung des Bewohnerparkausweises ist der abgelaufene Bewohnerparkausweis vorzulegen.
Bewohnerparkausweis online beantragenEs fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
AG Kommunenredaktion
Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg