Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Voraussetzungen
    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden
    Ergänzung zu Voraussetzungen

    In der Hansestadt Lüneburg reicht der Nebenwohnsitz als Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis nicht aus.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht
    Ergänzung zu Welche Unterlagen werden benötigt?

    In der Hansestadt Lüneburg benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief) nicht.

    Bei der Verlängerung des Bewohnerparkausweises ist der abgelaufene Bewohnerparkausweis vorzulegen.

    Bewohnerparkausweis online beantragen
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Fachlich freigegeben durch

    AG Kommunenredaktion

    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg