Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister NiedersachsenDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
In Lüneburg benötigen wir den Nachweis der Transpondernummer der elektronischen Kennzeichnung (Kopie des Heimtier- oder Impfausweises, bzw. schriftlicher Originalbeleg) sowie Kopie des Versicherungsscheins der Haftpflichtversicherung
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.
Die Steuer beträgt in der Hansestadt Lüneburg jährlich
- für den ersten Hund 96,00€
- für den zweiten Hund 144,00€
- für jeden weiteren Hund 192,00€
- für jeden gefährlichen Hund 680,00€
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ein Hund ist bei Anschaffung oder Zuzug innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Gleiches gilt für die Veräußerung des Tieres oder dem Wegzug aus der Hansestadt Lüneburg.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Hansestadt Lüneburg - Bereich 21 Steuern
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg
oder nach Vereinbarung
Anzahl: 508
Anzahl: 21
Anzahl: 3