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    Hundehaltung Anmeldung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner
    Frau Vanessa Langen
    6
    +49 4131 309-3667
    +49 4131 309-3965
    Frau Carolin Meißner
    8
    +49 4131 309-3676
    +49 4131 309-3965
    Frau Jasmin Menke
    6
    +49 4131 309-3673
    +49 4131 309-3965
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare
    Ergänzung zu Welche Unterlagen werden benötigt?

    In Lüneburg benötigen wir den Nachweis der Transpondernummer der elektronischen Kennzeichnung (Kopie des Heimtier- oder Impfausweises, bzw. schriftlicher Originalbeleg) sowie Kopie des Versicherungsscheins der Haftpflichtversicherung

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Ergänzung zu Welche Gebühren fallen an?

    Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. 

    Die Steuer beträgt in der Hansestadt Lüneburg jährlich

    • für den ersten Hund 96,00€
    • für den zweiten Hund 144,00€
    • für jeden weiteren Hund 192,00€
    • für jeden gefährlichen Hund 680,00€
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Ergänzung zu Welche Fristen muss ich beachten?

    Ein Hund ist bei Anschaffung oder Zuzug innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Gleiches gilt für die Veräußerung des Tieres oder dem Wegzug aus der Hansestadt Lüneburg.

    Was sollte ich noch wissen?

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 21 Steuern

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags - Freitags 08:00-12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung
    Parkplätze
    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft