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    Beistandschaft

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
    • die Feststellung der Vaterschaft oder
    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
    An wen muss ich mich wenden?
    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
    Ansprechpartner
    Frau Sabine Bendig
    1.17
    +494131 309-3721
    Herr Thomas Hofmann
    1.14
    +494131 309-3323
    +494131 309-3729
    Frau Lucia Holtz
    1.19
    +494131 309-3738
    +49 4131 309-3729
    Frau Katharina Lüdemann
    1.12
    +494131 309-3371
    +494131 309-3729
    Frau Ramona Richter
    1.16
    +494131 309-3724
    +494131 309-3729
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
    Antragsberechtigt ist
    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
    Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    Öffnungszeitennur nach telefonischer Vereinbarung
    Parkplätze
    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

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