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    Baumfällgenehmigung Erteilung

    Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner
    Herr Matthias Sachse
    Grünplanung
    46
    +494131 309-3902
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage
    • Kommunale Baumschutzsatzung
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 74 Grünplanung, Friedhöfe und Forsten

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    sowie nach telefonischer Vereinbarung
    04131 309-3496