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    Auskunftssperre Einrichtung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?
    Geltungsdauer: 2 Jahre
    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Was sollte ich noch wissen?

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg