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    In der Landwirtschaft einer Berufskrankheit vorbeugen oder die Verschlimmerung einer Berufskrankheit vermeiden

    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann Sie durch vorbeugende individuelle Maßnahmen (Individualprävention) dabei unterstützen, einer Berufskrankheit vorzubeugen.
    Sie erhalten Unterstützung durch alle geeigneten Mittel, um beruflichen Gefahren entgegenzuwirken, die

    • zur Entstehung
    • zum Wiederaufleben oder
    • zur Verschlimmerung einer Berufskrankheit führen können.

    Maßnahmen der Individualprävention haben das Ziel, Ihnen die Fortsetzung Ihrer bisherigen Arbeit zu ermöglichen, ohne dass dies zu einer weiteren Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustandes führt.
    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bietet Ihnen vorbeugenden Maßnahmen an. Sie erarbeitet die für Sie passenden Maßnahmen anhand

    • Ihrer Erkrankung und
    • der Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz

    Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlicher Beschwerden sind folgende Maßnahmen möglich:

    • technische Maßnahmen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Installation technischer Absauggeräte, bauliche Veränderungen)
    • organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Neuorganisation von Arbeitsabläufen, Übertragung anderer Tätigkeiten, zeitliche Begrenzung der gefährdenden Tätigkeiten)
    • Optimierung von Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Atemmaske, Schutzhandschuhe, Gehörschutzkapseln)
    • gesundheitspädagogische Seminare (zum Beispiel ambulante oder stationäre Maßnahmen zur Erlangung von Kompetenzen mit gefährdenden Tätigkeiten – Hautschutzseminare, Rückenkolleg)
    • intensive, persönliche Beratungen (zum Beispiel Beratung im Rahmen einer Berufskrankheiten-Sprechstunde, tätigkeitsbezogene Betreuung oder Beratung vor Ort unter Einbeziehung des Betriebsarztes
    • Heilbehandlungsmaßnahmen (zum Beispiel Behandlungsauftrag, Kostenübernahme besonderer Therapien)
    Verfahrensablauf

    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, wenn sie über den Verdacht einer beruflichen Erkrankung informiert wird, zum Beispiel durch Ihre oder Ihren

    • Arbeitgeber
    • Betriebsärztin oder -arzt
    • behandelnde Fachärztin oder behandelnden Facharzt
    • Krankenkasse

    Sie können sich auch selbst formlos (zum Beispiel telefonisch oder via Serviceportal) bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft melden, sofern Sie einer entsprechenden beruflichen Gefahr ausgesetzt sind.
    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft anschließend, welche konkreten Angebote individuell passend sind und nimmt mit Ihnen und den erforderlichen Personen Kontakt auf, zum Beispiel zu Ihrer oder Ihrem

    • Arbeitgeber
    • Betriebsärztin oder -arzt
    • behandelnde Fachärztin oder behandelnden Facharzt

    In Absprache mit allen Beteiligten werden dann die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Sie erhalten eine entsprechende schriftliche Nachricht.

    Voraussetzungen
    • Sie sind bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur
      • Entstehung
      • Verschlimmerung oder
      • Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann.
    • Es bestehen bereits erste gesundheitliche Beeinträchtigungen.
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 6 Monaten und 12 Monaten.

    Anträge / Formulare

    Formular notwendig: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsbehelf
    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entnehmen
    • Klage vor dem Sozialgericht
    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales