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    Sich über den Versicherungsverlauf bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse informieren

    Mithilfe des Versicherungsverlaufs können Sie frühzeitig Ihre gespeicherten Versicherungszeiten bei der Alterskasse klären. Wenn Ihre Versicherungspflicht bei der Alterskasse endet, erhalten Sie den Versicherungsverlauf unaufgefordert mit dem Bescheid über das Ende der Versicherungspflicht. Sie können den Versicherungsverlauf aber auf Wunsch jederzeit erhalten.
    Kontaktieren Sie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wenn der Versicherungsverlauf nicht korrekt ist.
    Zu beachten ist, dass dieser Versicherungslauf keine endgültige Bewertung Ihrer späteren Rente ermöglicht. Erst im Rahmen des Rentenantrags werden Ihre gespeicherten Versicherungszeiten für die Rente bewertet und angerechnet. Denn bis zum Rentenantrag können sich gesetzliche Vorschriften oder andere wichtige Umstände ändern. Dadurch kann es passieren, dass sich Ihre gespeicherten Versicherungszeiten ändern oder neu zu bewerten sind.

    Verfahrensablauf

    Den Versicherungsverlauf können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch anfordern:

    Schriftlich:

    • Schreiben Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer LSV-Mitgliedsnummer.

    Persönlich im Beratungsgespräch:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

    Telefonisch:

    • Rufen Sie die Service-Nummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.

    Hinweis: Den Versicherungsverlauf kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 

    Voraussetzungen
    • Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse als Landwirtin oder Landwirt, Ehegatte oder mitarbeitender Familienangehöriger. Hierüber haben Sie einen Bescheid erhalten.
    • Der Versicherungsverlauf kann auch angefordert werden, wenn sie aktuell nicht versichert sind.
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
    • bei Anforderung durch andere Personen:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts
    Welche Gebühren fallen an?

    Für die Anforderung des Versicherungsverlaufs fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Den Versicherungsverlauf übersendet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Ihnen in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

    Anträge / Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsbehelf

    Der Versicherungsverlauf hat nur Informationscharakter. Rechtsbehelfe sind nur gegen die zu Grunde liegenden Bescheide zum Beginn und Ende der Versicherungspflicht möglich.

    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)