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    Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern

    Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig.

    In der sonderpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse.

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

    Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.

    An wen muss ich mich wenden?

    An das örtliche Jugendamt

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

    Fachlich freigegeben am
    09.08.2023