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    Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

    Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.

    Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Jahresjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen Falknerjagdschein besitzen, nur nach bestandener deutscher Falknerprüfung oder einer in ihrem Heimatland bestandenen der deutschen Falknerprüfung gleichwertigen Falknerprüfung ausgestellt werden. Ob eine ausländische Falknerprüfung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die oberste Jagdbehörde.

    Teaser

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresfalknerjagdscheins für Ausländerabläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Verlängerung beantragen Sie bei der Behörde, die Ihnen die Jagdscheine erteilt hat.

    Voraussetzungen
    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Falknerjagdschein
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • deutscher Jagdschein
    • deutscher Falknerjagdschein
    • Jagdschein des Heimatlandes
    • Falknerjagdschein des Heimatlandes
    • gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    Welche Gebühren fallen an?

    Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.


    Gebühr: 17,50 Euro

    Gebühr: 35,00 Euro

    Gebühr: 7,50 Euro

    Gebühr: 15,00 Euro
    Tarifnrn. 100.1.4.1.4 Allgemeine Gebührenordnung (Nds. AllGO)
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

    Rechtsgrundlage

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
    Anträge / Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Fachlich freigegeben am
    17.08.2023