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    Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft beantragen

    Sie können als Ersatzschule oder Ergänzungsschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen.

    Die Regelungen für Ersatzschulen finden Sie in § 149 ff. NSchG die für Ergänzungsschulen in § 161 Abs. 3 S. 4 NSchG.

    Die Höhe der Finanzhilfe ist unter anderem abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.

    Finanzhilfeprognose für Allgemeinbildende Schulen
    Finanzhilfeberechnungsmuster für Berufsbildende Schulen
    Teaser

    Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft oder einer Ergänzungsschule in freier Trägerschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft erhalten.

    Verfahrensablauf

    Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (RLSB-LG) beantragen.

    Das RLSB-LG überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss.

    An wen muss ich mich wenden?

    Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (Fachbereich Finanzen).

    Voraussetzungen

    Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Vorlagensatz Finanzhilfe

    Finanzhilfe - Formulare und Vorlagen
    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Anspruch muss für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend gemacht werden. Der Antrag auf Abrechnung muss also bis zum 31.07. des auf das Schuljahr folgenden Jahres eingegangen sein.

    Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Ja, auch Hinweise zum Antrag auf Finanzhilfe

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweis: Für den gesicherten Datenversand steht ein Datenportal zur Verfügung, über das Daten verschlüsselt – und damit sicher – übermittelt werden können.

    Rechtsbehelf

    Klage

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Kultusministerium

    Fachlich freigegeben am
    16.02.2023