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    Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

    Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten bezogen auf einen

    • inländischen OGAW oder
    • inländischen AIF.
    Verfahrensablauf
    • Formulieren Sie einen formlosen Antrag
    • Senden Sie ihn per Post, E-Mail oder Fax an die BaFin.
    • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
    Voraussetzungen

    Sie verwalten inländische OGAW oder inländische AIF.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 190,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Für Sie gibt es keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.

    Anträge / Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsbehelf
    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • bei fehlender Abhilfe: verwaltungsgerichtliche Klage
    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium der Finanzen