Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten bezogen auf einen
- inländischen OGAW oder
- inländischen AIF.
- Formulieren Sie einen formlosen Antrag
- Senden Sie ihn per Post, E-Mail oder Fax an die BaFin.
- Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
Sie verwalten inländische OGAW oder inländische AIF.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 190,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).
Für Sie gibt es keine Fristen.
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - bei fehlender Abhilfe: verwaltungsgerichtliche Klage
Bundesministerium der Finanzen