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    Vertrieb von europäischen alternativen Investmentfonds oder Spezialfonds einer inländischen Kapitalverwaltungsgesellschaft an semi-professionelle oder professionelle Anlegerinnen und Anleger in Deutschland anzeigen

    Alternative Investmentfonds (AIF) sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren,

    • die kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und
    • keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß der Richtlinie 2009/65/EG sind.

    Wenn inländische AIF nur an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen und Anleger vertrieben werden, spricht man von Spezial AIF.

    Wenn ein AIF dem Recht

    • eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
    • eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt,

    spricht man von einem EU-AIF.

    Wenn Sie als inländische AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen EU-AIF oder einen Spezial AIF an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen oder Anleger in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie dies vorher bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen.

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige können Sie formlos stellen:

    • Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alles postalisch an die BaFin.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    Voraussetzungen

    Sie wollen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft EU-AIF oder Spezial-AIF im Inland vertreiben.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Fügen Sie der Anzeige folgende Angaben und Unterlagen bei:

    • Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF sowie zu seinem Sitz enthält
    • Anlagebedingungen, die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des angezeigten AIF
    • Namen der Verwahrstelle des angezeigten AIF
    • Beschreibung des angezeigten AIF und alle für die Anleger verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
    • Angaben zum Sitz des Master-AIF und seiner Verwaltungsgesellschaft, falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen Feeder-AIF handelt
    • Alle in § 307 Absatz 1 Kapitalgesetzbuch (KAGB) genannten weiteren Informationen für jeden angezeigten AIF, die potenziellen Anlegern zur Verfügung zu stellen sind.
    • Angaben zu den Vorkehrungen, die getroffen wurden, um zu verhindern, dass Anteile oder Aktien des angezeigten AIF an Privatanleger vertrieben werden, insbesondere wenn die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für den angezeigten AIF auf unabhängige Unternehmen zurückgreift
    Welche Gebühren fallen an?

    Durch die Anzeige entstehen für Sie je Tatbestand Kosten in Höhe von EUR 730,00.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen die Anzeige vor Aufnahme des Vertriebs der EU-AIF oder Spezial-AIF stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen teilt die Bundesanstalt der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit, ob diese mit dem Vertrieb des im Anzeigeschreiben genannten AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Geltungsbereich dieses Gesetzes ab sofort beginnen kann.

    Anträge / Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsbehelf
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage.
    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium der Finanzen