Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis

    Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    schriftlicher Antrag (Original)

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 155,00 Euro
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 Monat

    Anträge / Formulare

    Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Fachlich freigegeben durch

    Steuerberaterkammer Niedersachsen