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    Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen

    Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

    • die Ortskrankenkasse Ihres Wohn- oder Arbeitsortes
    • eine Ersatzkasse
    • eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Kasse es vorsieht
    • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

    Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede

    • in der Höhe des Zusatzbeitrags,
    • beim Serviceangebot und
    • bei Zusatzleistungen beziehungsweise Satzungsleistungen.

    Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.
    Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.

    Teaser

    Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.

    Verfahrensablauf

    Ihre gesetzliche Krankenkasse können Sie folgendermaßen wechseln:

    • Wenden Sie sich an Ihre neue Krankenkasse und melden Sie sich dort als Mitglied an.
    • Teilen Sie der KSK Ihre neue Krankenkasse und den Wechselzeitpunkt mit.
    • Die KSK bestätigt Ihnen die Anmeldung bei der neu gewählten Krankenkasse schriftlich.
    Voraussetzungen

    Sie sind

    • über die KSK gesetzlich kranken- und pflegeversichert und
    • Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Welche Gebühren fallen an?

     Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Teilen Sie der KSK Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.

    Bearbeitungsdauer

     Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Wochen.

    Anträge / Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsbehelf

     Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Fachlich freigegeben am
    19.11.2021