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    Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen

    Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.

    Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben. 

    Teaser

    Mit der Internet-Statusauskunft des Zolles können Sie online Informationen zu Warensendungen abrufen, die Sie im Rahmen des EU-weiten Unionsversandverfahrens aufgegeben haben.

    Verfahrensablauf

    Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Rufen Sie die Seite "ATLAS Internet-Versandanmeldung" auf und wählen Sie die "Statusauskunft Versandanmeldung".
    • Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre EORI-Nummer eingeben müssen.
    Voraussetzungen

    Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen

    • Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • sendungsbezogene Referenznummer (Master Reference Number, MRN)
    • EU-weite Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)
    Welche Gebühren fallen an?

    Sie haben keine Kosten zu tragen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.

    Anträge / Formulare

    Formulare: keine 
    Onlineverfahren möglich: ja 
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    ATLAS Internet-Versandanmeldung
    Rechtsbehelf

    Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium der Finanzen

    Fachlich freigegeben am
    04.05.2021