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    Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln

    Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

    • Online-Formular,
    • Post,
    • Telefon oder
    • E-Mail

    an das Bundeskartellamt übermitteln.
    Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

    Wichtiger Hinweis:
    Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

    • Kartellen oder
    • Machtmissbräuchen

    führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

    Teaser

    Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.

    Verfahrensablauf

    Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

    • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
      • Online-Formular,
      • Brief (per Post),
      • Telefon oder
      • E-Mail
    • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
    • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
    • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

    Wichtiger Hinweis:
    Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

    • Kartellen oder
    • Machtmissbräuchen

    führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

    Voraussetzungen
    • keine
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • keine
    Welche Gebühren fallen an?
    • keine
    Welche Fristen muss ich beachten?
    • keine
    Bearbeitungsdauer
    • Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen
    Anträge / Formulare
    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Fachlich freigegeben am
    18.08.2020