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    Beihilfen für Ohrmarken zur Tierkennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafe oder Ziegen beantragen

    Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt 40 % der Kosten für Ohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Diese Ohrmarken erhalten Sie in Niedersachsen und Bremen bei den Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V. (vit). Die Bestellung erfolgt über die Homepage von vit. Dort können Sie auch die Beihilfe durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse beantragen. Die finanziellen Mittel für die Beihilfen werden aus den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter aufgebracht.

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf die Übernahme von 40 % der Kosten für die Ohrmarken sowie die erforderlichen Papiere können Sie nur über die Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V. stellen.

    Die Bezahlung der Rechnung des 40%-Anteils der Ohrmarken erfolgt durch die Tierseuchenkasse.

    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V.

    Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.
    Voraussetzungen

    Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsische Tierseuchenkasse