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    Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung

    Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

    Teaser

    Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen.

    Zuständige Stelle

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:

    bei Online-Antrag: 40 €

    bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €

    Bearbeitungsdauer

    Zwei bis acht Wochen. 

    Rechtsbehelf

    Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. 

    Was sollte ich noch wissen?

    Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Link zur Landwirtschaftskammer
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz