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    Vorgesehen zum Löschen - Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

    Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

    Teaser

    In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige kann online erfolgen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz liegt bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern. 

    Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, sofern der Unfall im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln erfolgt, die im Rahmen des Bundesberggesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Rohrfernleitungsverordnung oder des Kohlendioxid-Speichergesetzes verwendet werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

    • Angaben zur Person,
    • deren Arbeitsbereich,
    • Schilderungen zum Unfallhergang
    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie