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    vorgesehen zum Löschen - Sachverständige nach Altfahrzeug-Verordnung

    Ein Sachverständiger prüft das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen von Betrieben für die Anerkennung als Demontage- und Schredderbetrieb nach der AltfahrzeugV. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erstellt er eine Bescheinigung/Zertifikat.

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    Ein Sachverständiger nach der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) prüft das Vorliegen der Anforderungen eines Betriebes für die Anerkennung z.B. zur umweltgerechten Demontage von Altfahrzeugen.