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    Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

    Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

    Teaser

    Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.

    Verfahrensablauf

    Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg
    • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
    • Region Hannover
       
    Voraussetzungen
    • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
    • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
    • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
    • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems
    Welche Gebühren fallen an?

    Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

    Gebühr: 100,00 - 5000,00 Euro
    Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

    Anträge / Formulare
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    Fachlich freigegeben durch

    Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein