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    Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

    Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

    Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

    Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

    Teaser

    Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

    Verfahrensablauf

    Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

    • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
    • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.
    An wen muss ich mich wenden?

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Zuständige Stelle

    Apothekerkammer Niedersachsen

    An der Markuskirche 4

    30163 Hannover

    Telefon: 0511 39099-0

    Telefax: 0511 39099-36

    E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de

    Homepage:

    http://www.apothekerkammer-niedersachsen.de

    Voraussetzungen
    • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
    • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
    • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
    • Deutsche Approbation als Apotheker
    • Lebenslauf
    • ärztliches Gesundheitszeugnis
    • Führungszeugnis Belegart 0
    • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
    • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

     

    Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine bundesweit einheitliche Regelung.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Anträge / Formulare

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Rechtsbehelf
    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage
    Fachlich freigegeben durch

    Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)

    Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
    Contrescarpe 72, 28195 Bremen

    Fachlich freigegeben am
    14.10.2020