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    (Wieder-)Ausfuhranmeldungen elektronisch nachverfolgen

    Wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland exportieren möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorher über das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem" (ATLAS) anmelden. Ihre Anmeldung wird automatisiert entgegengenommen und unter einer sendungsbezogenen Referenznummer (Master Reference Number, MRN) gespeichert. Mit der Annahme der (Wieder-)Ausfuhranmeldung wird Ihnen die MRN bekannt gegeben. Zusätzlich bekommen Sie bei Überlassung der Ware in das (Wieder-)Ausfuhrverfahren ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auf dem unter anderem die MRN vermerkt ist. 

    Mit der Internet-Statusauskunft können Sie allgemeine Informationen zu (Wieder-)Ausfuhrvorgängen online abrufen. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit

    • Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) oder 
    • Ihrer Identifikationsnummer aus einem Drittstaat (TCUI-Nummer)

    identifizieren.

    Teaser

    Mit der "MRN-Statusauskunft" des Zolles können Sie online Informationen zu Ihren (Wieder-)Ausfuhranmeldungen abrufen.

    Verfahrensablauf

    Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Rufen Sie die Seite "Internetausfuhranmeldung Plus" auf und wählen Sie die "MRN Statusauskunft".
    • Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre TIN (EORI- oder TCUI-Nummer) eingeben müssen.
    Voraussetzungen

    Sie müssen Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • MRN-Nummer
    • TIN (EORI- oder TCUI-Nummer)
    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Anträge / Formulare

    Formulare: keine 
    Onlineverfahren möglich: ja 
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    MRN Statusanfrage im Internet
    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium der Finanzen

    Fachlich freigegeben am
    20.11.2020