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    Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine gewerbliche Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 Nebensatz 2 StBerG (Rechtsgrundlage: § 57 Abs. 4 Nr. 1 Nebensatz 2 StBerG)

    Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit ihrem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs nicht vereinbar ist. Als Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Steuerbevollmächtigten nicht vereinbar sind, gelten insbesondere gewerbliche Tätigkeiten; die zuständige Steuerberaterkammer kann von diesem Verbot Ausnahmen zulassen, soweit durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.

    Teaser

    Eine Ausnahmegenehmigung für eine gewerbliche Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 Nebensatz 2 StBerG können Sie bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen beantragen.

    Verfahrensablauf
    • Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist zu stellen
    • Dieser wird im Einzelfall geprüft
    • Der Antragsteller erhält nach Prüfung die Genehmigung oder Ablehnung der Genehmigung für die Tätigkeit
    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.

    Zuständige Stelle

    Steuerberaterkammer Niedersachsen

    - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

    Adenauerallee 20

    30175 Hannover

    Tel.: 0511 28890-0

    Fax.: 0511 28340-32

    E-Mail: info@stbk-niedersachsen.de

    Internet: www.stbk-niedersachsen.de

    Servicezeiten:

    Montag bis Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

    Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Tätigkeitsbeschreibung (Art und Umfang)
    • Erläuterung, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 S. 2 BOStB)

    Bei Tätigkeit als Geschäftsführer/Vorstand/geschäftsführender Direktor außerdem:

    • Liste der Gesellschafter
    • Handelsregisterauszug, aus welchen sämtliche Geschäftsführer sowie der Unternehmensgegenstand hervorgehen
    • Gesellschaftsvertrag / Anstellungsvertrag
    Welche Gebühren fallen an?
    Zahlungsarten: • PayPal • SEPA-Lastschrift • Kreditkarte • Paydirekt • Giropay
    Gebühr: 200,00 Euro
    Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

    Rechtsgrundlage

    § 57 Abs. 4 Nr. 1 Nebensatz 2 StBerG

    Rechtsbehelf

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

    Fachlich freigegeben durch

    Steuerberaterkammer Niedersachsen

    Fachlich freigegeben am
    26.11.2020