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    Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

    Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.

    Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
    Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
    Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa
    www.resymesa.de bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesenLeistungserbringern Kontakt aufnehmen können.

    http://www.resymesa.de
    Teaser

    Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

    Rechtsgrundlage
    Fachlich freigegeben durch

    Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

    Fachlich freigegeben am
    24.09.2020