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    Erneute Anzeige vor Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung „Ingenieur“ aus dem Ausland

    Das Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in Niedersachsen geschützt. Wenn Sie im Inland weder einen Wohnsitz noch eine berufliche Niederlassung haben und erneut in Niedersachsen vorübergehend und gelegentlich unter der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tätig sein möchten, haben Sie diese Tätigkeit anzuzeigen, wenn seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen ist.

    Verfahrensablauf
    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
    Voraussetzungen

    Erneute Anzeige

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Erneute Anzeige
    • Eventuell Dokumente, wenn wesentliche Änderungen in der in den bisher vorgelegten Dokumenten bescheinigte Situation eingetreten ist.
    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Rechtsgrundlage
    Anträge / Formulare
    • Formulare: erneute Anzeige auswärtige Ing
    • OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    Was sollte ich noch wissen?
    • Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigt die Dienstleisterin oder der Dienstleister weiterhin, Dienstleistungen in Niedersachsen zu erbringen und dabei die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen, so hat sie oder er dies der Ingenieurkammer anzuzeigen. Hat sich die in den bisher vorgelegten Dokumenten bescheinigte Situation wesentlich geändert, so hat die Dienstleisterin oder der Dienstleister dies unter Vorlage der entsprechenden Dokumente anzuzeigen.
    Weiterführende Informationen
    Fachlich freigegeben durch

    Ingenieurkammer Niedersachsen