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    Schutzimpfungen Finanzierung

    Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

    Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

    Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

    Teaser

    Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Krankenversicherungskarte
    • Impfausweis
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Fachlich freigegeben am
    24.07.2020