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    Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte

    Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:

    • Patientenschulungen für chronisch Kranke,
    • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
    • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.

    Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 

    Teaser

    Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

    Verfahrensablauf

    In der Regel:

    1. Verordnung durch Arzt
    2. Beantragung bei Krankenkasse
    3. Entscheidung der Krankenkasse
    4. Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation
    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

    Voraussetzungen

    Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation

    • muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
    • Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
    • Verordnung beziehungsweise Stellungnahme des behandelnden Arztes
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Fachlich freigegeben am
    23.07.2020