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    Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung

    Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Personalausweis oder Reisepass
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Fachlich freigegeben am
    13.05.2020