Agrarinvestition Förderung
Die Maßnahme dient der Förderung von Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch bessere Produktions- und Arbeitsbedingungen und Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung. Dabei sind besondere Anforderungen im Bereich Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz sowie Tierschutz zu erfüllen. Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms können z.B. Investitionen in tiergerechte Ställe gefördert werden.
Die Antragstellung ist ein Mal jährlich zu einem vorab bekanntgegebenen Termin möglich. Nach Prüfung der Anträge wird die Bewilligung erteilt. Erst danach darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Nach Durchführung der Investition werden der zuständigen Stelle ein Auszahlungsantrag und ein Verwendungsnachweis vorgelegt, danach kann die zuwendung ausgezahlt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Die Maßnahme richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen. Es sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Förderantrag muss in digitaler Form eingereicht werden. Das Programm zum Herunterladen steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Downloadbereich der Landwirtschaftskammer NiedersachsenFür die Antragstellung und die Abwicklung des Verfahrens bieten Beratungseinrichtungen Unterstützung an.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz