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    Registriernummer für die Teilnahme an landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen

    Jeder Antragsteller (landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen, Kommunen, jur. Personen usw.) muss mindestens für die erste Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) - und ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) - Förderbereich über eine Registriernummer verfügen.

    Fachlich freigegeben durch

    keine fachliche Freigabe