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    Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner

    Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.

    Verfahrensablauf

    Die beabsichtigte Eheschließung ist anzumelden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

    Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

    Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.

    Voraussetzungen
    • Volljährigkeit
    • Geschäftsfähigkeit
    • keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person
    • keine Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?
    Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.
    Gebühr: 40,00 Euro
    außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden
    Gebühr: 100,00 Euro
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Fachlich freigegeben am
    07.12.2018
    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 333 Standesamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags 8 bis 12 Uhr und 14 bis15:30 Uhr
    Dienstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
    Mittwochs keine telefonische Erreichbarkeit
    Donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
    Freitags 8 bis 12 Uhr