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    Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

    Eine bestehende inländische Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Fachlich freigegeben am
    07.12.2018