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    Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen

    Die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit steht unter einem besonderen Schutz. Die Frau soll ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen können und keine Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit erfahren.

    Fachlich freigegeben durch

    keine