Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Förderung

    Um

    • die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
    • eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz und
    • eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaft einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen

    zu sichern, gewährt die EU finanzielle Unterstützung im Förderzeitraum 2014 bis 2020 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

    Weitere Informationen auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Ansprechpartner
    Voraussetzungen
    • Siehe die veröffentlichten Förderrichtlinien
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antragsformulare sind bei den zuständigen Stellen erhältlich.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie scih bitte an die zuständige Stelle.

    Eventuelle Antragsfristen werden von den zuständigen Stelle veröffentlicht.

    Anträge / Formulare

    Alle Anträge/Formulare und sonstigen Schriftstücke müssen schriftlich gestellt und eingereicht werden. Nähere Informationen erteilen die für die betreffende Fördermaßnahme zuständige Stellen der nachstehenden Behörden:

    Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN Niedersachsen)
    Landwirtschaftskammer Niedersachsen
    Ämter für regionale Landesentwicklung (siehe auch auf der Homepage der einzelnen vier Ämter den Bereich „Förderung und Projekte)
    Was sollte ich noch wissen?

    Mit einer Bewilligung eines Fördervorhabens wird grundsätzlich die ANBest-ELER für anwendbar erklärt. Abweichungen von der ANBest-ELER können individuell über den Zuwendungsbescheid verfügt werden, z. B. 25-jährige Zweckbindungsfristen in bestimmten Fördermaßnahmen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Die ANBest-ELER kann über nachstehenden Link heruntergeladen werden:

    ANBest-ELER
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Fachlich freigegeben am
    13.07.2018