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    Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe

    Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Fachlich freigegeben am
    13.03.2018